Preise


 

Ich orientiere mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

 

Mein Stundensatz:

  • 80,- €/h [für gesetzlich versicherte Patienten]
  • 85,- €/h [für privat versicherte Patienten]

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Leistungen eines Heilpraktikers in der Regel nicht. Einige Krankenkassen ermöglichen es ihren Patienten jedoch, auch Leistungen "nicht zugelassener Leistungserbringer" wie Heilpraktiker in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen, die Krankenkassen ihren Versicherten oft außerhalb ihrer gesetzlichen Leistungsverpflichtungen anbieten (z.B. über Bonusprogramme). Versicherte sollten sich im Vorfeld genau über diese Bedingungen informieren und mit ihrer Krankenkasse abstimmen.

 

Gesetzlich Versicherte können sich zudem alternativ über Zusatzversicherungen für Heilpraktiker informieren.

 

Private Kassen und Beihilfe übernehmen die Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker. Es kommt jedoch auf die jeweilige Kasse an, in welcher Höhe erstattet wird. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Informationen darüber erhalten Sie im allgemeinen von einem/Ihrem Steuerberater.

 

 

Hinweis: Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen müssen, damit ich die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann.

 

Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.

 

Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.